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Neue Verordnungen!

Das Bundeskabinett hat Ende Mai 2022 per Gesetz eine überarbeitete Gebührenordnung (GOT) für Tierärztinnen und Tierärzte beschlossen.
Die neue Gebührenordnung tritt ab dem 22. November 2022 in Kraft.

Tierärztliche Leistungen

  • Bei jeder Impfung muss die Identität von Hunden durch Ablesen des Mikrochips überprüft werden.
  • EU-Ausweise dürfen nur mit gleichzeitiger eindeutiger Kennzeichnung (Implantation eines Mikrochips) abgegeben werden.
  • Neue EU-Ausweise dürfen nur nach Überprüfung der Identität des Tieres und Auffrischung der Tollwutimpfung ausgestellt werden.
  • Jeder Kaninchenbesitzer muss dafür unterschreiben, dass sein Tier nicht der Lebensmittelgewinnung dient, also nicht geschlachtet wird.

Tierärztliche Hausapotheke

  • Vor jeder Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten muss das Tier untersucht werden, bei Folgetherapie im gleichen Behandlungsfall muss vor Abgabe des Medikaments ein ausführliches Gespräch mit dem Tierbesitzer erfolgen.
  • Das betrifft nicht nur Schmerzmittel und Antibiotika, sondern auch Wurmkuren, Zeckenmittel und Magen- und Darm-Medikamente.
  • Es dürfen ausnahmslos KEINE Medikamente mehr verschickt werden.
  • Die Tierarztpraxis darf ausnahmslos KEINE Medikamente mehr zurücknehmen, die einmal die Praxis verlassen haben, auch dann nicht, wenn sie noch originalverpackt sind.
  • An Tierbesitzer, die noch nicht mit ihrem Tier in der Praxis waren, dürfen keinerlei Medikamente, auch keine Wurmkuren oder Floh- und Zeckenmittel abgegeben werden.
  • An Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen (z.B. Rinder, Schweine, Schlachtkaninchen und Hühner) darf unsere Kleintierpraxis weder Medikamente noch Impfstoffe abgeben.

Preise und Zahlungshinweise

Die tierärztlichen Leistungen und Medikamente werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) und der Arzneimittelpreisverordnung berechnet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir über genaue Preise per Telefon oder E-Mail keine Auskunft geben können, weil dafür in vielen Fällen erst eine spezifische Untersuchung des einzelnen Patienten nötig ist. Gerne geben wir Ihnen genauere Auskünfte in der Praxis.

Im Notdienst muss nach der neuen GOT für Tierärztinnen und Tierärzte mindestens der 2fache Satz für alle Leistungen berechnet werden, sowie zusätzlich eine Notdienstpauschale von 50,- Euro erhoben werden.

Grundsätzlich bitten wir um eine direkte Bezahlung in bar oder per EC-Karte nach der Behandlung. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die Gebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer für Dienstleistungen und Medikamente sowie für Futtermittel und Futterzusatzstoffe.

Sie erhalten über jede Behandlung und Medikamentenabgabe eine detaillierte Rechnung/Quittung. Sollten sie diese einmal verloren haben, kann jederzeit eine Kopie erstellt werden.