Notfalldienste für unser Klientel

Unsere Patientenbesitzer erreichen uns in Notfällen unter den Rufnummern:

Praxis: 0214 503050
Mobil: 0171 5475179

Wenn wir nicht direkt erreichbar sind, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit Familienname und Telefonnummer auf unserem Anrufbeantworter.

Sollten Sie uns einmal in einem dringenden Notfall nicht erreichen, wenden Sie sich an eine der folgenden tierärztlichen Kliniken oder Dienste mit
24 Stunden-Bereitschaft:

Tierklinik Neandertal
www.tierklinik-neandertal.de
Tel.: 02129 375070

Tierklinik Duisburg-Kaiserberg
www.tierklinik-kaiserberg.de
Tel.: 0203 333036

Notfalldienste

Wichtiger Hinweis:

Seit 22.11.2022 gilt die neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT).

Was ändert sich für den Patientenbesitzer?

Die Neufassung der GOT enthält den Paragraphen 4 „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“.

Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Folgende neue Gebühren sind verpflichtend vom Tierarzt abzurechnen:

  • Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden.
  • Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.

Wann handelt es sich um Notdienst?

Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienst Gebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben: - täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht), - von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie - von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.

Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst.

Die Bundestierärztekammer hat die Änderungen in einem Infoblatt für Tierbesitzer zusammengefasst und erklärt:
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