Neuregelung der Notdienstgebühren

Liebe Tierhalter,

seit 14.02.2020 gilt die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

Was ändert sich für Sie?

Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragraphen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“.

Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Folgende neue Gebühren sind verpflichtend vom Tierarzt abzurechnen:

  • Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden.
  • Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.

Wann handelt es sich um Notdienst?

Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienst Gebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben: - täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht), - von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie - von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.

Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst .

Die Bundestierärztekammer hat die Änderungen in einem Infoblatt für Tierbesitzer zusammengefasst und erklärt:
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